Ihr Messstellenbetreiber
Regional, sicher und transparent
Grundverlässliche Grundversorgung
Im Netzgebiet der Stadt Münster ist die Stadtnetze Münster GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Das bedeutet, wir sind als Messstellenbetreiber für Sie „grundzuständig“, sofern Sie sich nicht für einen Wettbewerber entschieden haben. Damit sind wir nicht nur verantwortlich für Ihre Zähleranlagen (mehr Informationen dazu gibt es unter Intelligente Messsysteme) – wir bemühen uns immer auch um Transparenz rund um Ihre Werte
Garantierte Zählerbefundprüfung
Grundsätzlich steht jedem Anschlussnutzer das Recht zu, zu jeder Zeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung zu verlangen. Gemäß §39 und $51 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird eine solche Befundprüfung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle vorgenommen. Wenn Sie eine Zählerbefundprüfung veranlassen möchten, können Sie sich an unseren Dienstleister SmartOPTIMO GmbH & Co. KG wenden. Auf dessen Webseite finden Sie dazu alle erforderlichen Formulare und Preise für die Zählerbefundprüfung.
Wer trägt die Kosten für die Zählerbefundprüfung?
Sollte sich im Rahmen einer Befundprüfung herausstellen, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, hat der Messstellenbetreiber die Kosten der Überprüfung zu zahlen. Andernfalls trägt der Antragssteller die Kosten.
Unseren Erfahrungen zu Folge weisen Zähler jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen einen falschen Messwert aus. Daher empfehlen wir, andere Gründe (beispielsweise Anschaffung neuer Elektrogeräte, Umrüstungen in der Hausinstallation, Verwendung eines Bautrockners, Änderung der Abschlagszahlungen, Einzug weiterer Person/en) für den erhöhten Energieverbrauch abzuwägen, bevor eine Zählerbefundprüfung angestrebt wird und Kosten verursacht werden.
Bedingungen, Verträge und Preise
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
Diese Bedingungen sind Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der Stadtnetze Münster GbmH.
Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Entsprechend den Vorgaben aus dem § 9 MsbG, finden Sie hier die Messstellenverträge unseres grundzuständigen Messstellenbetriebs. Nach § 9 Abs. 3 des MsbG, kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzerin und Anschlussnutzer und der Stadtnetze Münster GmbH (in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber) zustande, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer
Messstellenrahmenvertrag für Lieferanten
Preise für den Messstellenbetrieb
Die Entgelte der Stadtnetze Münster GmbH für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt:
Preisblatt für moderne ME und intelligente Messsysteme ab 2025
Preisblatt für moderne ME und intelligente Messsysteme ab 2024
Preisblatt für moderne ME und intelligente Messsysteme ab 2020
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