Photovoltaikanlagen und Speicher sicher anschließen
Sie wollen mit einer Photovoltaikanlage Strom selbst erzeugen und vielleicht noch einen Batteriespeicher integrieren?
Eine gute Idee, die Geld spart und die Umwelt schont.
Gemeinsam ans Ziel
Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie selbst Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und Ihren Geldbeutel. Das geht nicht ganz ohne Bürokratie. Dabei sind wir jedoch an Ihrer Seite und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum endgültigen Betrieb Ihrer Anlage.
So erhalten Sie Schritt für Schritt den Anschluss für Photovoltaikanlage und Batteriespeicher:
2. Prüfen & genehmigen
3. Zählereinbau für Messung
4. In Betrieb genommene PV-Anlage registrieren
5. Vertrag & Vergütung
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie eine Photovoltaikanlage und/oder einen Speicher installieren und ans Stromnetz anschließen wollen. Dafür stehen Ihnen die nötigen Formulare per Download zur Verfügung, welche Sie uns ausgefüllt an erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de zurücksenden können. Welche Dokumente für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA (Balkonkraftwerke oder Plug-in Photovoltaikanlagen)
- Foto des aktuellen Stromzählers
- Technisches Datenblatt der geplanten Solarmodule (vom Hersteller)
- Technisches Datenblatt des geplanten Wechselrichters (vom Hersteller)
Anmeldung für steckerfertige Erzeugungsanlage
Photovoltaikanlagen bis 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab 1:500 oder 1:1.000)
- Einpoliger Übersichtsschaltplan ab Hausanschlusskasten gemäß VDE-AR-N 4105 (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
- Bei Wandlermessung zusätzlich: allpolige Darstellung und Aufbauplan
- Technisches Datenblatt der geplanten Solarmodule (vom Hersteller)
- Technisches Datenblatt des geplanten Wechselrichters (vom Hersteller)
- Einheitenzertifikat für die Erzeugungseinheit gemäß VDE-AR-N 4105
- Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gemäß VDE-AR-N 4105
- Bescheinigung für die Unbedenklichkeit der selbsttätig wirkenden Freischaltstelle für den/die Wechselrichter gemäß DIN VDE 0126-1
- Erklärung des Herstellers zur Konformität für den/die Wechselrichter
- Anmeldung der Inbetriebsetzung (Zählerantrag Strom) für den Wechsel des Übergabezählers (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
Anmeldung für Photovoltaikanlagen bis 135 kW
Photovoltaikanlagen ab 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab 1:500 oder 1:1.000)
- weitere Unterlagen nach individueller Absprache
Anmeldung für Photovoltaikanlagen ab 135 kW
Sonstige Erzeugungsanlagen bis 135 kW
- Einpoliger Übersichtsschaltplan ab Hausanschlusskasten gemäß VDE-AR-N 4105 (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
- Bei Wandlermessung zusätzlich: allpolige Darstellung und Aufbauplan
- BAFA-Bescheinigung (bei Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk
Anmeldung für sonstige Erzeugungsanlagen bis 135 kW
Sonstige Erzeugungsanlagen ab 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab: 1:500 oder 1:1000)
- BAFA-Bescheinigung (bei Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk)
- Weitere Unterlagen nach individueller Absprache
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüfen wir Ihre Unterlagen. Bei Anlagen mit einer Generatorleistung bis 30 kWₚ erhalten Sie binnen eines Monats ein Genehmigungsschreiben per E-Mail. Bei Anlagen größer als 30 kWₚ planen Sie dafür bitte acht Wochen ein. Falls erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung fehlen, fordern wir diese im Rahmen des Genehmigungsschreibens nach. Wir weisen darauf hin, dass wir das Genehmigungsverfahren erst nach Erhalt der vollständigen Unterlagen beginnen.
Den Einbau bzw. Wechsel des Zählers veranlasst Ihr Elektroinstallateur über unser Netzanschlussportal. Dies geschieht, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und diese geprüft sowie freigegeben sind. Betreut werden Sie dabei von unserem Partner und Messstellenbetreiber smartOPTIMO.
Sobald Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb ist, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Haben Sie neben der Photovoltaikanlage auch einen Speicher installiert, so müssen Sie diesen Speicher ebenfalls im Marktstammdatenregister registrieren. Das geschieht folgendermaßen:
- Sie registrieren die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der BNetzA. Als Bestätigung erhalten Sie ein pdf-Dokument.
- Dieses pdf-Dokument schicken Sie uns per E-Mail an erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de.
- Für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister zwingend erforderlich. Die Auszahlung der vereinbarten Einspeisevergütung erfolgt monatlich.
Ist die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt, erhalten Sie von uns binnen vier Wochen einen sogenannten Einspeisevertrag. In diesem Vertrag erfragen wir Ihre Kundendaten (IBAN, Steuernummer und weitere) für die Einspiesevergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der installierten Anlagenleistung. Das EEG garantiert Ihnen eine gesetzliche Vergütung für den eingespeisten Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren – plus Inbetriebsetzungsjahr.
Photovoltaikanlagen gibt es in mehreren Varianten:
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Aufdachanlagen, die je nach Art des Daches per Schrägdach- oder Flachdachmontage angebracht werden
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Indachanlagen, die vor allem bei Neubauten möglich sind
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Balkon- und Terassenanlagen
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Anlagen auf Garagen und Carports
Wichtig bei der Installation
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Förderungen bereits vor der Installation beantragen und genehmigen lassen.
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Den Standort der PV-Anlagen sorgfältig auswählen und prüfen (Ausrichtung, evtl. Beschattungen, ggf. Tragfähigkeit des Dachs sowie Neigungswinkel prüfen etc.). Sehr hilfreich ist dabei das Solarkataster der Stadt Münster.
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Neben dem Kauf einer Anlage ist die Miete möglich.
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Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Unser Installateurverzeichnis hilft Ihnen weiter.
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Vor der Inbetriebnahme bitte anmelden. Das passende Dokument bekommen Sie per Download.
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Einspeisevergütungen sind steuerpflichtig. Sprechen Sie darüber ggf. mit Ihrem Steuerberater.
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Für PV-Anlagen ist meist eine separate Versicherung erforderlich.
Einspeisen von Strom aus PV-Anlage
Überschüssiger Solarstrom lässt sich einspeisen. Was dazu nötig ist, erfahren Sie hier – vom Einspeisevertrag bis zur Abrechnung der Einspeisevergütung.
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