Marktraumumstellung

Bis 2029 stellen wir in Münster von L-Gas auf H-Gas um

Was die Umstellung für Sie und Ihre Gasgeräte bedeutet

Bislang werden Sie in Münster und Umgebung mit sogenanntem L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Das ist ein Erdgas mit niedriger Energiedichte. Die Förderung dieser Erdgassorte ist seit einiger Zeit rückläufig. Deshalb ist es notwendig, auf H-Gas umzustellen. Diese Erdgasumstellung betrifft unser Gasnetz sowie die damit verbundenen rund 80.000 Gasgeräte in den Haushalten von Münster – vielleicht auch bei Ihnen. 

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber informieren wir Sie rechtzeitig und persönlich über die Anpassung Ihrer Gasgeräte.

 

Darauf können Sie sich verlassen:

  • Wir versorgen Sie während der Umstellung jederzeit zuverlässig mit Erdgas.

  • Sie müssen nichts tun! Wir kümmern uns um alle Arbeiten und informieren Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte.

  • Die Arbeiten zur Erdgasumstellung sind für Sie kostenfrei.

Ausgenommen sind eventuelle Kosten für Wartung, Reparatur oder den Austausch von Geräten. Diese müssen vom Eigentümer übernommen werden.

Umstellungsgebiet und Schalttermin  

Im Juni 2024 beginnen wir in Münster-Süd mit den Stadtteilen Amelsbüren, Hiltrup, Wolbeck, Gremmendorf, Angelmodde sowie Drensteinfurt mit Rinkerode und Walstedde mit der Erhebung der notwendigen Gerätendaten. Die Anpassung der Erdgasgeräte beginnt ab Dezember 2025, rechtzeitig zum Schalttermin für den Netzknotenpunkt Rinkerode am 9. Juni 2026. 

Die Erdgasumstellung

Was es mit L-Gas und H-Gas auf sich hat, warum die Umstellung jetzt kommt und wieso kein Grund zur Sorge besteht, erfahren Sie in diesem Video.

Der Umstellungsfahrplan

Was erwartet Sie bei der Umstellung auf H-Gas und in welchen Etappen läuft sie ab, das Video erklärt es Ihnen.

Sie haben Fragen zur Gasumstellung? 

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber informieren wir Sie rechtzeitig und persönlich per Terminanschreiben über die Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte. Bitte beachten Sie, dass zwischen Erhebung und Anpassung ein Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren liegen kann. 

Die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros beantworten Ihre Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail:

Informationen für Schornsteinfeger und Vertragsinstallationsunternehmen

Alle Informationen für Vertragsinstallateure und Schornsteinfeger über das Projekt Erdgasumstellung in Münster, finden Sie hier.

Die wichtigsten Fakten zur Marktraumumstellung

Grundsätzliches zur Erdgasumstellung

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten: L-Gas und H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt. Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig) und „H-“ steht für „high“ (hoch). Das H-Gas verfügt im Verhältnis über einen höheren Energiegehalt.

Mit L-Gas aus den Niederlanden wurde in Deutschland bislang knapp ein Viertel aller privaten und gewerblichen Gaskunden versorgt. Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um Gebiete in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, der Region Mittelhessen sowie in Teilen von Sachsen-Anhalts.

Bis 2030 wird die Umstellung auf H-Gas deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Gaskunden betreffen. Sie soll schrittweise umgesetzt werden. Dazu haben die Netzbetreiber der Ferngasleitungen einen Plan vereinbart.

Dafür gibt es zwei sogenannte Schaltzeitpunkte, an denen wir die Erdgassorte wechseln:

  • Erster Schaltzeitpunkt: 9. Juni 2026 (Münster-Süd mit den Stadtteilen: Amelsbüren, Hiltrup, Wolbeck, Gremmendorf, Angelmodde; zusätzlich: Rinkerode, Walstedde, Drensteinfurt)
  • Zweiter Schaltzeitpunkt: Im April bis September 2029 (Münster-Nord mit den Stadtteilen: Münster Zentrum, Nienberge, Kinderhaus, Coerde, St. Mauritz, Handorf, Roxel, Albachten und Mecklenbeck)

Anpassung der Gasgeräte

Die meisten Gasgeräte sind aus technischen Gründen auf jene Gasart eingestellt, die sie beziehen. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet. Ändert sich die Gasart muss auch das Gerät angepasst werden. Andernfalls kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes kommen mit erheblichen Gefahren.

Daneben gibt es auch Geräte, die sowohl für den Betrieb mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese sind jedoch eine Ausnahme. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

In den allermeisten Fällen lassen sich die Gasgeräte anpassen. Dies wird von Fachbetrieben gemäß dem aktuellen Stand der Technik festgestellt. Falls eine Anpassung nicht möglich ist, wird der Kunde gesondert informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Dies kann hauptsächlich bei sehr alten Gasgeräten vorkommen.

Nein. Falls ein Gasgerät nicht angepasst wird, weil der Besitzer sich weigert, muss der jeweilige Netzbetreiber den kompletten Gasanschluss sperren. Ein Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen brächte nämlich unkalkulierbare Gefahren mit sich.

Nach der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Geräte. Einen eventuellen Geräteaustausch muss der Anlagenbetreiber selbst vornehmen.

Für Mieter gilt: Ihr Vermieter als Anlagenbetreiber muss den Austausch des Geräts veranlassen.

 

Kosten der Marktraumumstellung

Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die anfallenden Kosten der Umstellung von L- auf H-Gas werden auf alle Gaskunden umgelegt.

Soweit das Gerät anpassungsfähig und frei von Wartungsmängeln ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten. Das ist der Regelfall. Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden vom Netzbetreiber übernommen und später deutschlandweit auf alle Gaskunden umgelegt. Somit sind sie in den Netzentgelten enthalten.

Antrag auf Kostenerstattung für die Installation eines Neugerätes, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss. Der Förderantrag zur Kostenerstattung nach §19a steht hier zum Download bereit.

Ablauf der Umstellung auf H-Gas

Sämtliche von den Stadtnetzen Münster beauftragte Firmen verfügen über entsprechende Nachweise. Die Monteure können sich also mit einem Fotodokument der Stadtnetze Münster ausweisen. Zudem erhalten Sie vor jedem Termin ein Schreiben, in dem Ihnen ein individueller Zugangscode mitgeteilt wird. Dieser ist nur Ihnen und dem Monteur bekannt. Die Monteure werden sich zudem unaufgefordert ausweisen. Wenn Sie dennoch Zweifel haben, rufen Sie unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Person in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 694 1210.

Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vorher in einem Informationsschreiben mit. Zusätzlich erhalten Sie von uns rechtzeitig eine schriftliche Ankündigung des Termins.

Auf L-Gas eingestellte Gasgeräte können ohne Erhebung und Anpassung nicht sicher mit H-Gas betrieben werden. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Verpuffung oder einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Wenn wir Ihre Gasgeräte bis zum Schalttermin nicht anpassen konnten, müssen wir Ihren Gasanschluss deshalb aus Sicherheitsgründen sperren.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit die Gasumstellung reibungslos vonstattengeht. Dann können Sie Ihre Gasgeräte weiterhin sicher betreiben.

Im Rahmen der Gasumstellung sind in der Regel zwei Besuche erforderlich. Der erste Termin dient der Erhebung. Dabei werden alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert und ihre technischen Daten erfasst. Beim zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung. Die Geräte werden nun auf H-Gas umgerüstet.

Nur in einzelnen Fällen kann für eine Nachkontrolle ein weiterer Besuch erforderlich sein. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst. Damit lässt sich die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten. Durch die Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt.

Eine Erhebung dauert in der Regel pro Gerät ca. 30 – 45 Minuten.

Bei der Anpassung werden die Geräte auf H-Gas umgerüstet. Meist werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht. Danach wird eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Der Aufwand der Anpassung variiert je nach Gerätetyp. Von ihm hängt die Anzahl der zu wechselnden Düsen ab und der Einstellungen, die vorzunehmen sind.

Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Ausnahmefällen kann es jedoch länger dauern.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erdgasumstellung

Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas zu gewährleisten, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt aufnehmen (Erhebung). In einem zweiten Schritt erfolgt die technische Anpassung. Dies können wir nur mit Ihrer Hilfe schaffen! Daher bitten wir um Ihre Unterstützung.

Wir bitten darum! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung der Geräte benötigt der Monteur nämlich unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

"Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt."

Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten erfasst:

  • Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung etc.
  • Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
  • Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier.

Außerdem gilt die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV).

Detaillierte Informationen u.a. zu Kostenerstattungen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Detaillierte Informationen zu Förderungen finden Sie auf der Website der bafa oder im Merkblatt der KFW.

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